Die von der Mitgliederversammlung am 25.08.2022 gewählten Mitglieder des Ehrenrates: Karltheo Walter, Harald Zeuner, Gerd Langenbach, Horst Schrögel

Der Ehrenrat besteht aus bis zu sieben vertrauenswürdigen und mit den Belangen des VfL 1848 Bad Kreuznach e.V. seit langem vertrauten Mitgliedern. Sie werden auf der Mitgliederversammlung gewählt und dürfen keinem anderen Vereinsorgan angehören. Sie sind unabhängig und unterliegen keinen Weisungen anderer Vereinsorgane.

Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Der Ehrenrat fungiert als eine Art Schlichtungsorgan und  kann von jedem Mitglied oder dem Präsidium angerufen werden.
Seine Beschlüsse sind den Beteiligten un dem Präsidium mitzuteilen. Die Mitglieder des VfL 1848 sind verpflichtet, einer Ladung des Ehrenrates Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, kann der Ehrenrat in ihrer Abwesenheit eine Entscheidung treffen.
Wird der Ehrenrat angerufen, sind die betroffenen Mitglieder des VfL 1848 verpflichtet, die ordentlichen Gerichte nicht vor der Entscheidung des Ehrenrates in Anspruch zu nehmen, Entscheidungen, die der Ehrenrat in den ihm durch die Satzung zugewiesenen Fällen trifft, sind endgültig.