Mitgliedsbeiträge VfL 1848 Bad Kreuznach e.V.

Mit einer Mitgliedschaft im VfL 1848 Bad Kreuznach e.V. können alle unsere Angebote unseres Vereins genutzt werden.
Alle Beiträge werden- je nach Wunsch -viertel, halb- oder jährlich eingezogen.

Bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein entscheiden, können Sie bis zu dreimal unverbindlich in unsere Gruppen „reinschnuppern“.

ERWACHSENE

20/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage

KINDER / JUGENDLICHE / STUDENTEN

15/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

RENTNER

16/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag nur mit Nachweis für den angegebenen Gültigkeitszeitraum

FAMILIEN (3 PERSONEN/ 1 Erwachsener und 2 Kinder))

38/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 3 Personen
  • (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)

FAMILIEN (3 PERSONEN/ 2 Erwachsene und 1 Kind))

41/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 3 Personen
  • (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)

FAMILIEN (4 PERSONEN)

44/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 4 Personen
  • (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)

SOZIAL-BEITRAG

6,50/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag mit Berechtigungsnachweis für den angegebenen Gültigkeitszeitraum
  • (z.B. bei Arbeitslosigkeit)

SONDER-BEITRAG

8,50/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Menschen mit Behinderung ab 50% GdBeitszeitraum
  • (Nachweis erforderlich)

FÖRDERBEITRAG/ PASSIV

11,50/Monat
  • „Schnupperkurs“ – 3 Tage
  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Menschen mit Behinderung ab 50% GdBeitszeitraum
  • (Nachweis erforderlich)

Einige Abteilungen erheben neben dem regulären Mitgliedsbeitrag eine Zusatz-, bzw. eine Aufnahmegebühr.

Übersicht Zusatzgebühren

Übersicht Aufnahmegebühren

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 30. September zugegangen sein.