Mitgliedsbeiträge VfL 1848 Bad Kreuznach e.V.
Mit einer Mitgliedschaft im VfL 1848 Bad Kreuznach e.V. können alle unsere Angebote unseres Vereins genutzt werden.
Alle Beiträge werden- je nach Wunsch -viertel, halb- oder jährlich eingezogen.
Bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein entscheiden, können Sie bis zu dreimal unverbindlich in unsere Gruppen „reinschnuppern“.
ERWACHSENE
20€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
KINDER / JUGENDLICHE / STUDENTEN
15€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
RENTNER
16€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag nur mit Nachweis für den angegebenen Gültigkeitszeitraum
FAMILIEN (3 PERSONEN/ 1 Erwachsener und 2 Kinder))
38€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 3 Personen
- (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)
FAMILIEN (3 PERSONEN/ 2 Erwachsene und 1 Kind))
41€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 3 Personen
- (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)
FAMILIEN (4 PERSONEN)
44€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Familien mit 4 Personen
- (bei Anmeldung bitte die weiteren Familienmitglieder mit angeben)
SOZIAL-BEITRAG
6,50€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag mit Berechtigungsnachweis für den angegebenen Gültigkeitszeitraum
- (z.B. bei Arbeitslosigkeit)
SONDER-BEITRAG
8,50€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Menschen mit Behinderung ab 50% GdBeitszeitraum
- (Nachweis erforderlich)
FÖRDERBEITRAG/ PASSIV
11,50€/Monat
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„Schnupperkurs“ – 3 Tage
- Vergünstigter Mitgliedsbeitrag für Menschen mit Behinderung ab 50% GdBeitszeitraum
- (Nachweis erforderlich)
Einige Abteilungen erheben neben dem regulären Mitgliedsbeitrag eine Zusatz-, bzw. eine Aufnahmegebühr.
Übersicht Zusatzgebühren
Übersicht Aufnahmegebühren
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 30. September zugegangen sein.

